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Regeste

Art. 142 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 2 ZGB. Widerspruchsrecht des schuldlosen Ehegatten gegen die Scheidung.
Ein berechtigtes schützenswertes Interesse an der Weiterführung der Ehe im Sinne von Art. 142 Abs. 2 ZGB, auch nach 15jähriger Trennung der Ehegatten, kann auch wirtschaftlicher Natur sein.

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Referenzen

Artikel: Art. 142 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 2 ZGB