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Regeste

Ergänzungssteuer auf dem Kapital der Aktiengesellschaften. Art. 4 und 46 Abs. 2 BV.
1. Art. 49 des tessinischen Steuergesetzes, wonach der Ergänzungssteuer auf dem Kapital der A.-G. auch der Betrag unterliegt, um den das Liegenschaftsvermögen das Grundkapital und die Reserven übersteigt, verstösst nicht gegen Art. 4 BV (Erw. 2).
2. Die Erhebung einer solchen Steuer auch von den Gesellschaften, welche im Kanton weder den Sitz noch eine Betriebsstätte haben, verstösst gegen das Doppelbesteuerungsverbot (Art. 46 Abs. 2 BV) (Erw. 3).
3. Falls sie für die Liegenschaften im Kanton der auch für natürliche Personen mit Wohnsitz in andern Kantonen vorgesehene Vermögenssteuer unterworfen sind, haben die Versicherungsgesellschaften, bei welchen die oben erwähnten Voraussetzungen zutreffen, das Recht auf verhältnismässigen Schuldenabzug (Erw. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 4 und 46 Abs. 2 BV, Art. 46 Abs. 2 BV