Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 61 Abs. 1 al. 2, Art. 61 Abs. 4 MFG.
Wer ein Motorfahrzeug führt, obschon er die Sendung nicht eingelöst hat, mit der ihm der erneuerte Führerausweis unter Nachnahme der Erneuerungsgebühr angeboten worden ist, übertritt erstere, nicht letztere Bestimmung.