Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 1 Abs. 1, Art. 2 lit. a und b MSchG. Formmarke.
Schutzunfähigkeit einer für Armbanduhren bestimmten Formmarke, weil sie aus Formen besteht, die Gemeingut bilden und das Wesen der Ware ausmachen (E. 2 und 3).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 2 lit. a und b MSchG