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Regesto

Assegno per grandi invalidi.
La definizione che dà della grande invalidità l'art. 36 cpv. 1 OAI non contradice l'art. 43bis cpv. 1 LAVS; essa è percio applicabile all'assegno per grandi invalidi secondo la LAVS.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: art. 36 cpv. 1 OAI, art. 43bis cpv. 1 LAVS

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