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Regeste

Art. 78 Abs. 4 BV; Art. 18a Abs. 1 NHG; Art. 2, Art. 5, Art. 6, Art. 7 AlgV; Art. 24 lit. a, Art. 37a RPG; Art. 43, Art. 43a RPV; fehlende nachträgliche Baubewilligungsfähigkeit eines in der Landwirtschaftszone und in einem Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung gelegenen umgenutzten ehemaligen Kieswerks als Recycling-Umschlag- und Sammelstation.
Die umstrittene Recyclinganlage liegt im Bereich A des Schutzgebiets des ortsfesten Objekts (Art. 2 AlgV). Dort hat der Naturschutz strikten Vorrang vor anderen Nutzungen (E. 4.5). Aufgrund der hohen Schutzbedürftigkeit des Amphibienlaichgebiets rechtfertigt es sich, die Baubewilligungsfähigkeit der Recyclinganlage zu überprüfen, obschon der Kanton noch keine parzellenscharfe Festlegung des Grenzverlaufs des ortsfesten Objekts gemäss Art. 5 AlgV vorgenommen hat (E. 4.6).

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Artikel: Art. 2, Art. 5, Art. 6, Art. 7 AlgV, Art. 78 Abs. 4 BV, Art. 18a Abs. 1 NHG, Art. 24 lit. a, Art. 37a RPG mehr...