Regeste
Auslieferungsvertrag vom 26. November 1880 zwischen der Schweiz und Grossbritannien; Anwendung dieses Vertrages zwischen der Schweiz und Südafrika.
1. Der schweizerisch-britische Auslieferungsvertrag wurde, nachdem Südafrika ein von Grossbritannien unabhängiger Staat geworden war, zwischen der Schweiz und Südafrika stillschweigend weitergeführt. Er ist daher zwischen diesen Staaten völkerrechtlich wirksam (Staatennachfolge in die Rechten und Pflichten eines Vertrages) (E. 1).
2. Das Erfordernis der beidseitigen Strafbarkeit ist im schweizerisch-britischen Auslieferungsvertrag nicht ausdrücklich in allgemeiner Form niedergelegt, muss aber infolge seiner Allgemeingültigkeit als stillschweigend vorausgesetzt gelten (E. 2a).