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Regeste

Art. 99 lit. c OG; Ausführungsprojekte der Nationalstrassen: Beschwerde gegen Einspracheentscheide (Art. 27 NSG).
Voraussetzungen der Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht. Unzulässigkeit einer solchen, mit der der Grundeigentümer lediglich die Erstellung einer zusätzlichen Lärmschutzvorrichtung verlangt; Überweisung der Eingabe als Verwaltungsbeschwerde an den Bundesrat.

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Referenzen

Artikel: Art. 99 lit. c OG, Art. 27 NSG