Regeste
Art. 517 Abs. 3 ZGB, Art. 394 ff. OR; Vergütung des Willensvollstreckers.
Frage der Bestimmungen, die auf eine Vereinbarung zwischen Erben und Willensvollstrecker über dessen Vergütung anwendbar sind (E. 4.2).
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Artikel: Art. 517 Abs. 3 ZGB, Art. 394 ff. OR