Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Regeste
Art. 31, 56 ff., 63, 250 Abs. 2 SchKG; Art. 145 Abs. 1 und 4 ZPO ; Frist zur Erhebung einer Kollokationsklage im Konkurs.
Für die Erhebung einer Kollokationsklage im Konkurs (Art. 250 SchKG) gelten die Gerichtsferien gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO. Art. 63 SchKG (Fristverlängerung infolge Betreibungsferien oder Rechtsstillstand) ist nicht anwendbar (E. 2-4).
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: