Regeste
Art. 86 Abs. 2 OG; Art. 33 RPG (Ortsplanungsrevision).
Zu den Rechtsmitteln, die zur Erschöpfung des Instanzenzugs gemäss Art. 86 Abs. 2 OG ergriffen werden müssen, gehören auch die Einsprachen oder Beschwerden gegen die Zonenpläne der Gemeinden im kantonalen Genehmigungsverfahren.