Regeste
Genehmigung des Freihandverkaufs eines Mündelgrundstückes (Art. 404 Abs. 3 ZGB); Zivilrechtsstreitigkeit (Art. 44/46 OG)
Gegen den Entscheid einer vormundschaftlichen Aufsichtsbehörde, in welchem die gemäss Art. 404 Abs. 3 ZGB für den Verkauf eines Grundstücks aus freier Hand erforderliche Genehmigung verweigert wird, ist die Berufung nicht zulässig, da es sich dabei um eine Frage der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit handelt.