Regeste
Verspätete Meldung des Versicherungsfalles (Art. 3 Abs. 3 und Art. 12 ff. KUVG ).
- Die schuldhafte Verspätung der Meldung zieht nicht eine Leistungsverwirkung, sondern den sanktionsweisen Leistungsentzug nach sich.
- Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit in diesem Zusammenhang (Präzisierung der Rechtsprechung).