Regeste
Nachfleischschau (Art. 100 Abs. 1 und 2 sowie Art. 103 EFV), Gemeindeautonomie.
1. Beschwerdelegitimation einer Gemeinde nach Art. 103 lit. a OG? Im konkreten Fall verneint.
2. Gemeindeautonomie bei der Regelung der Voraussetzungen einer Befreiung von der Nachfleischschau. Die bernischen Gemeinden sind auf diesem Gebiet zur selbständigen Rechtssetzung nicht befugt.