Regeste
Art. 50 Abs. 1 VRV. Spiel und Sport auf verkehrsarmen Strassen.
Unter den Begriff der verkehrsarmen Strassen fallen nur Strassen, die nach Anlage und Funktion zum vorneherein wenig motorisierten Verkehr erwarten lassen (z.B. Zufahrts- und Erschliessungsstrassen ohne Durchgangsverkehr).