Regeste
Art. 4 BV: Unterschiedliche, von der Staatsangehörigkeit abhängige Höhe der Gebühren für Jagdpatente.
1. Gesetzliche Grundlage des Walliser Staatsratsbeschlusses, mit dem alljährlich die Gebühren für die Jagdpatente festgelegt werden; Kostendeckungsprinzip (E. 2).
2. In Anbetracht der territorialen Natur des Jagdregals geht es nicht an, von im Kanton niedergelassenen Ausländern eine höhere Gebühr für die Jagdpatente zu verlangen als von Schweizer Bürgern mit Wohnsitz im Kanton Wallis; eine solche rechtsungleiche Behandlung lässt sich objetiv nicht mit der unterschiedlichen Staatszugehörigkeit begründen und verstösst somit gegen Art. 4 BV (E. 3).