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Regeste

Art. 26 KUVG, Art. 26 Abs. 2 BVG, Art. 27 BVV 2: Überversicherung.
Bei Kumulation von Taggeldern der Krankenkasse und einer Invalidenrente der beruflichen Vorsorge ist die Krankenkasse bei Überversicherung im Sinne von Art. 26 KUVG gehalten, ihre Leistungen zu kürzen.

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Referenzen

Artikel: Art. 26 KUVG, Art. 26 Abs. 2 BVG, Art. 27 BVV 2