Regeste
Widerhandlung gegen das Lotteriegesetz (Art. 38 Abs. 1 LG); straffreies Einlegen in eine Lotterie (Art. 38 Abs. 2 LG); lotterieähnliche Veranstaltung nach dem Schneeballsystem (Art. 43 Ziff. 1 LV).
Ein sog. "Schenkkreis", bei welchem den Teilnehmern gegen Leistung eines Einsatzes ein Gewinn in Aussicht steht, der nur erzielt werden kann, wenn es gelingt, weitere Personen zur Teilnahme am "Schenkkreis" durch Leistung eines Einsatzes zu veranlassen, ist eine Veranstaltung nach dem Schneeballsystem und damit eine lotterieähnliche Unternehmung im Sinne von Art. 43 Ziff. 1 LV (E. 4).
Die Durchführung einer solchen Veranstaltung ist strafbar. Die Leistung eines Einsatzes ist als solche nicht strafbar (E. 5).