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Regeste

Art. 154 StGB, Art. 38 LMG.
Wer den Tatbestand beider Bestimmungen erfüllt, ist unter Anwendung des Art. 68 StGB nach beiden zu bestrafen, und zwar auch bei vorsätzlicher Begehung (Änderung der Rechtsprechung).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 154 StGB, Art. 38 LMG, Art. 68 StGB