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Regeste

Tragweite der Gewährleistung des verfassungsmässigen Richters (Art. 58 Abs. 1 BV).
Mit welchem Rechtsmittel ist die Verletzung von Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit geltend zu machen? Die Bezeichnung der Behörde, die im Streitfalle über den Vergütungs- und Auslagenersatzanspruch des Erbschaftsverwalters zu befinden hat, ist Sache der Kantone.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

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Artikel: Art. 58 Abs. 1 BV

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