Regeste
1. Art. 28, 29 StGB , Art. 2 ZGB. Durch blosses Zuwarten wird auf den Strafantrag nicht verzichtet. Frist zur Stellung des Strafantrages bei fortgesetztem unlauteren Wettbewerb. Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Strafantragsrechts verneint.
2. Art. 13 lit. d UWG. Verwechselbarkeit der Waren durch Nachahmung des Bildzeichens eines Mitbewerbers.