Regeste
Auskunft über Betreibungen (Art. 8 Abs. 2 SchKG).
Nachweis eines Interesses.
Dafür genügt nicht, dass der Gesuchsteller eine Kopie eines den Eingang eines Kreditgesuchs bestätigenden Schreibens an die Person vorlegt, über die er Auskunft verlangt (Verschärfung der Rechtsprechung).