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Regeste

Art. 35 Abs. 4 SVG; Überholen auf Strassenverzweigungen.
Das Verbot, auf unübersichtlichen Strassenverzweigungen zu überholen, gilt nur für gleichwertige Strassen. Auf Hauptstrassen darf auch überholt werden, wenn die einmündende Nebenstrasse unübersichtlich ist (Art. 11 Abs. 4 VRV). Auslegung des Begriffs "auf Strassenverzweigungen".

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Referenzen

Artikel: Art. 35 Abs. 4 SVG, Art. 11 Abs. 4 VRV