Regeste
Art. 42 Ziff. 1 Abs. 1 TVG. Art. 1 Abs. 1 TVV. Wann gilt eine Sprechfunkanlage in einem Personenwagen als "erstellt"?
Eine in einem Wagen montierte, mit Antenne und Handmikrofon versehene Sprechfunkanlage, die durch einen einfachen Handgriff an die Stromquelle angeschlossen werden kann (z.B. vermittels einer sog. Krokodilklemme), ist betriebsfertig im Sinne von Art. 1 Abs. 1 TVV.