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489 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://104-IB-68
  1. 104 Ib 68
    Relevanz
    13. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 18. April 1978 i.S. Glutz AG gegen Eidg. Amt für geistiges Eigentum
    Regeste [D, F, I] Alt Art. 24 Abs. 1 lit. a und c PatG. Ist ein Patentanspruch nach der in der Schweiz bestehenden Übung abgefasst und aufgeteilt worden, so ist ein teilweiser Verzicht auf den Anspruch auch dadurch möglich, dass der Patentinhaber Merkmale aus dem kennzei...
  2. 107 II 366
    Relevanz
    57. Urteil der I. Zivilabteilung vom 10. März 1981 i.S. Birchler & Co. AG gegen Marpal AG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 24 Abs. 1 lit. a und b aPatG. Teilverzicht auf ein Patent. 1. Teilweise Anerkennung der Nichtigkeitsklage durch Einschränkung des Patentes. Die Folgen beurteilen sich nach dem materiellen Recht (E. 1). 2. Auslegung eines nach allgemeiner Übung verf...
  3. 86 II 103
    Relevanz
    18. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 23. Februar 1960 i.S. C. Gartenmann & Cie. A.-G. gegen Palmér.
    Regeste [D, F, I] Voraussetzungen für die Anordnung von Beweismassnahmen durch das Bundesgericht nach Art. 67 OG (Erw. 2). Begriff und Folgen der Zusammenlegung des Patentanspruchs mit Unteransprüchen, Art. 24 Abs. 1 lit. b PatG (Erw. 3).
  4. 120 II 357
    Relevanz
    65. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 16. September 1994 i.S. SAFIA AG gegen Rossato (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Teilweise Nichtigerklärung eines Patents durch den Richter in Gutheissung einer Widerklage, die im Rahmen eines Patentverletzungsprozesses erhoben wird (Art. 27 PatG). In einem solchen Verfahren ist der Richter nicht von Bundesrechts wegen dazu verpflic...
  5. 83 II 224
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    34. Urteil der I. Zivilabteilung vom 25. Juni 1957 i.S. Sales Affiliates Inc. gegen Hamol AG
    Regeste [D, F, I] Art. 5 aPatG, Auslegung von Patentansprüchen. Das Wesen der Erfindung muss sich nicht notwendigerweise aus dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches ergeben, sondern kann allenfalls dem Oberbegriff entnommen werden.
  6. 108 II 154
    Relevanz
    31. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 7. Juni 1982 i.S. Griesser AG gegen Baumann AG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 27 Abs. 1 PatG. Teilnichtigkeit des Patentes. Erklärt der Richter ein Patent nur teilweise für nichtig, so hat er den davon ausgenommenen Teil gemäss Art. 24 Abs. 1 PatG neu zu fassen. Er hat die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Einschrän...
  7. 95 II 364
    Relevanz
    50. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 26. März 1969 i.S. YGNIS Kessel AG gegen IDAG Aktiengesellschaft.
    Regeste [D, F, I] Art. 67 OG. Zulässigkeit und Bedeutung eines Privatgutachtens im Berufungsverfahren (Erw. 2). Richterliche Einschränkung des Patentes nach Art. 27 Abs. 1 und 24 Abs. 1 lit. c PatG. Keine zeitliche Befristung der Einschränkung nach Art. 24 Abs. 2 PatG (E...
  8. 87 I 397
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    67. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 7. November 1961 i.S. Sandoz A.-G. gegen Eidgen. Amt für geistiges Eigentum und Imperial Chemical Industries Ltd.
    Regeste [D, F, I] Patentrecht, Anmeldungsdatum. Verwaltungsgerichtsbeschwerde eines Konkurrenten des Patentbewerbers gegen die Zulassung einer Änderung des Patentanspruchs ohne Verschiebung des Anmeldungsdatums. Aktivlegitimation des Konkurrenten, Art. 103 Abs. 1 OG (Erw...
  9. 107 II 459
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    73. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 24. November 1981 i.S. Schoch gegen Bundesamt für geistiges Eigentum (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Anmeldedatum des Teilgesuchs. 1. Art. 59c PatG, Art. 64 Abs. 3 und 4 Patentverordnung (PatV). Setzt das Amt im Eintragungsverfahren das Anmeldedatum für ein Teilgesuch fest, so liegt keine Zwischenverfügung, sondern ein unbeschränkt anfechtbarer Endents...
  10. 100 Ib 116
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    20. Urteil der I. Zivilabteilung vom 20. Februar 1974 i.S. Marto AG und Egli, Fischer & Co. AG gegen Eidg. Amt für geistiges Eigentum und Skil Corporation.
    Regeste [D, F, I] Art. 98 lit. c 2. Halbsatz und 103 lit. a OG, Art. 59 Abs. 6 PatG. Dritte sind nicht befugt, Entscheide des Amtes für geistiges Eigentum in Patentsachen mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde anzufechten.

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