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123 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://104-V-103
  1. 104 V 103
    Relevanz
    24. Auszug aus dem Urteil vom 5. Juli 1978 i.S. Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, St. Gallen, gegen Weder und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Anrechenbarer Verdienstausfall (Art. 23 Abs. 1 AlVV). Hat ein Arbeitnehmer aus wirtschaftlichem Zwang eine blosse Halbtagsstelle angenommen, so entspricht diese zeitliche Belastung nicht der normalen Arbeitszeit.
  2. 108 V 100
    Relevanz
    25. Auszug aus dem Urteil vom 17. Mai 1982 i.S. K. gegen Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich und Rekurskommission für die Arbeitslosenversicherung des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 24 Abs. 2 lit. c AlVG und Art. 15 Abs. 2 AlVV. Wann hat ein Werkstudent als vermittlungsfähig zu gelten?
  3. 107 V 59
    Relevanz
    11. Urteil vom 23. Februar 1981 i.S. Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern gegen Laner und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 23 Abs. 1 AlVV. Ermittlung der normalen Arbeitszeit bei Arbeitskräften, die nach Bedarf eingesetzt werden.
  4. 110 V 210
    Relevanz
    33. Urteil vom 30. Juli 1984 i.S. van Manen gegen Staatliche Arbeitslosenkasse Basel-Stadt und Schiedskommission für Arbeitslosenversicherung des Kantons Basel-Stadt
    Regeste [D, F, I] Art. 24 Abs. 2 lit. c AlVG, Art. 23 Abs. 1 AlVV. Voraussetzungen, unter denen der Verdienstausfall eines Unterhaltungsmusikers zwischen zwei Anstellungen anrechenbar ist; Unterschied zu den Temporärarbeitern (Erw. 2 und 3). Art. 5 Abs. 1 AlVV. Bedeutung...
  5. 108 V 103
    Relevanz 15%
    26. Auszug aus dem Urteil vom 18. August 1982 i.S. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit gegen Frei und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 19 Abs. 2 AlVV. Das Erfordernis der Überprüfbarkeit der beitragspflichtigen Beschäftigung (Art. 9 Abs. 2 AlVB) gilt sinngemäss auch im Rahmen des Art. 19 Abs. 2 AlVV, wenn zu beurteilen ist, ob der Auslandaufenthalt zu Ausbildungszwecken zu einer V...
  6. 107 V 113
    Relevanz 15%
    24. Urteil vom 10. Februar 1981 i.S. M. gegen Öffentliche Arbeitslosenkasse Thun-Oberland und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 9 Abs. 2 AlVB, Art. 13 Abs. 4 und Art. 15 Abs. 1 AlVV. - Begriff des Teilzeitbeschäftigten (Erw. 2b). - Begriff der regelmässigen Beschäftigung eines Teilzeitbeschäftigten (Erw. 3). - Bei Teilzeitbeschäftigung sind 8 2/3 Wochen, während denen der V...
  7. 113 V 71
    Relevanz 15%
    12. Auszug aus dem Urteil vom 30. Januar 1987 i.S. W. gegen Arbeitslosenkasse des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeiterverbandes und Kantonale Rekurskommission für die Arbeitslosenversicherung, Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 45 Abs. 3 AlVV, Art. 30 Abs. 3 AVIG: Einstellung in der Anspruchsberechtigung. Die Fristen in Art. 45 Abs. 3 Satz 2 AlVV bzw. Art. 30 Abs. 3 Satz 4 AVIG beziehen sich auf die Vollstreckung bereits verfügter Einstellungen. Sie stehen der nachträglic...
  8. 107 V 112
    Relevanz 15%
    23. Auszug aus dem Urteil vom 27. März 1981 i.S. Städtische Arbeitslosenkasse Bern gegen Reber und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 13 Abs. 3 AlVV. Der gemäss Art. 12 Abs. 1 AlVV massgebende Zeitraum von 365 Tagen wird nicht nur um die Dauer ganztägiger, sondern - unter Umrechnung auf ganze Tage - auch um diejenige nur teilweiser krankheits- oder unfallbedingter Verhinderungen ...
  9. 102 V 228
    Relevanz 15%
    56. Urteil vom 3. Dezember 1976 i.S. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit gegen Gächter und Obergericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Versicherungsfähigkeit von Lehrlingen. - Die Sonderregelung gemäss Art. 3 Abs. 1 AlVV kann nicht Anwendung finden auf Personen, die sich erst nach Abschluss der Lehre bei einer Arbeitslosenversicherungskasse anmelden. Die Tage der Lehrzeit gelten nicht ...
  10. 102 V 221
    Relevanz 15%
    54. Auszug aus dem Urteil vom 15. Dezember 1976 i.S. Krauer gegen Arbeitslosenversicherungskasse des Kantons Zürich und Rekurskommission für die Arbeitslosenversicherung des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Arbeit, die lediglich mit drei Mahlzeiten täglich entschädigt wird, stellt in der Regel für die Belange der Arbeitslosenversicherung keine Erwerbstätigkeit dar.

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