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506 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://146-III-106
  1. 146 III 106
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    13. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen B. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_638/2018 vom 10. Februar 2020
    Regeste [D, F, I] Art. 49, 65 Abs. 3 SchKG; Art. 518 ZGB; Betreibung des Erbschaftsgläubigers gegen den Willensvollstrecker; Betreibungsort. Der Betreibungsort der unverteilten Erbschaft bestimmt sich nach Art. 49 SchKG. Dies gilt auch bei einer gegen den Willensvollstre...
  2. 102 II 385
    Relevanz
    55. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 17. September 1976 i.S. Erbschaft der Frau Marie Boog-Bähny gegen Darlehenskasse Ebikon-Buchrain
    Regeste [D, F, I] Parteifähigkeit einer unverteilten Erbschaft im Aberkennungsprozess. Kann eine Erbschaft als solche nach Art. 49 SchKG betrieben werden, muss ihr auch die Passivlegitimation im Rechtsöffnungsverfahren zuerkannt werden. Ist die Erbschaft aber auch berech...
  3. 101 III 1
    Relevanz
    1. Entscheid vom 14. Januar 1975 i.S. Pro Artibus Establishment und Boos.
    Regeste [D, F, I] Betreibung einer unverteilten Erbschaft; Art. 65 Abs. 3 SchKG. 1. Der Willensvollstrecker ist zur Entgegennahme der für die unverteilte Erbschaft bestimmten Betreibungsurkunden legitimiert (Erw. 1). 2. Die Aufsichtsbehörden haben im Beschwerde- und Reku...
  4. 118 Ia 41
    Relevanz
    8. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 28. Februar 1992 i.S. Eheleute X. gegen Kantone Basel-Stadt und Luzern (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 46 Abs. 2 BV; Doppelbesteuerung; unverteilte Erbschaft. 1. Besteuerung des beweglichen und des unbeweglichen Vermögens (E. 3). 2. Besteuerung der Erbansprüche bei streitiger Erbfolge oder umstrittenen Erbquoten (E. 4-5). 3. Bedeutung von Teilungsvo...
  5. 113 III 79
    Relevanz
    16. Estratto della sentenza 12 giugno 1987 della II Corte civile nella causa Confederazione Svizzera e Stato del Cantone Ticino contro Successione di Arrigo Sacchi e Camera di cassazione civile del Tribunale di appello del Cantone Ticino (ricorso di dir...
    Regeste [D, F, I] Art. 49 SchKG; Betreibung einer unverteilten Erbschaft. Kann eine unverteilte Erbschaft - beschränkt auf die Vermögenswerte des Nachlasses - als solche betrieben werden, so ist sie unter denselben Voraussetzungen auch im Rechtsöffnungsverfahren passivle...
  6. 94 II 141
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    25. Urteil der II. Zivilabteilung vom 21. November 1968 i.S. Peiti gegen Stoffel und Casty.
    Regeste [D, F, I] Art. 518 ZGB: Stellung des Willensvollstreckers; Befugnis zur Prozessführung als Partei bei der Austragung gerichtlicher Streitigkeiten um Nachlassrechte (Bestätigung der Rechtsprechung).
  7. 116 II 131
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    23. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour civile du 13 juin 1990 dans la cause Hoirs B. contre M.B. (recours en réforme)
    Regeste [D, F, I] Art. 518 ZGB; Partei- und Prozessfähigkeit des Willensvollstreckers. 1. Sofern der Willensvollstrecker mit der Verwaltung der Erbschaft im Sinne von Art. 518 ZGB betraut ist, steht ihm an Stelle des materiell Berechtigten die aktive oder passive Prozess...
  8. 107 III 7
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    3. Entscheid vom 6. März 1981 i.S. X.
    Regeste [D, F, I] Zustellung der Betreibungsurkunden in der Betreibung gegen eine unverteilte Erbschaft (Art. 65 Abs. 3 SchKG). 1. Wer einen Zahlungsbefehl einem Miterben zustellen lässt, von dem er annimmt, dass dieser den Rechtsvorschlag unterlassen werde, während er d...
  9. 90 II 376
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    44. Urteil der II. Zivilabteilung vom 24. September 1964 in Sachen Fides Treuhand-Vereinigung gegen Diskont- und Handelsbank AG und Streitgenossen.
    Regeste [D, F, I] 1. Rechtliche Stellung des Willensvollstreckers. Art. 517/18, 560, 602 ZGB. (Erw. 1 und 2). 2. Absetzung des Willensvollstreckers a) durch die Aufsichtsbehörde: wegen Unfähigkeit oder grober Pflichtverletzung; b) durch Urteil in einer Zivilrechtsstreiti...
  10. 102 III 1
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    1. Entscheid vom 19. Januar 1976 i.S. Riportella.
    Regeste [D, F, I] Betreibung einer unverteilten Erbschaft (Art. 65 Abs. 3 SchKG). Die Gültigkeit der Zustellung des Zahlungsbefehls an den Willensvollstrecker hängt nicht davon ab, ob dieser bzw. der Betreibende gutgläubig ist.

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