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1178 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://85-III-65
  1. 85 III 65
    Relevanz
    15. Entscheid vom 15. Mai 1959 i.S. Kern.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Art. 92 Ziff. 3 SchKG). Die Ehefrau des Schuldners ist nicht legitimiert, die Unpfändbarkeit eines vom Schuldner verwendeten, von ihr selber nicht benötigten Berufswerkzeugs (Automobils) im eigenen Namen geltend zu m...
  2. 91 III 52
    Relevanz
    11. Entscheid vom 19. November 1965 i.S. Fischer.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit. Art. 92 SchKG. 1. Wann ist die Ehefrau des Schuldners zur Geltendmachung der Unpfändbarkeit nach Art. 92 Ziff. 3 SchKG legitimiert? (Erw. 1). 2. Eine Giesserei ist in der Regel nicht als Beruf, sondern als Unternehmen zu betrachten und u...
  3. 80 III 106
    Relevanz
    23. Entscheid vom 29. Oktober 1954 i.S. Kündig.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen, Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Automobil eines Reisevertreters: nicht unpfändbar, wenn in der Branche noch Stellen für Reisende ohne eigenes Auto zu findensind. Erfordernis der Wirtschaftlichkeit des Autos als Berufshilfsmit...
  4. 82 III 152
    Relevanz
    38. Entscheid vom 1. Dezember 1956 i.S. Frei.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen. Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Unpfändbarkeit des Hilfsmotorrades eines Schichtarbeiters mit 3 km langem Weg zur Arbeitsstätte. Ablehnung der Auswechslung gegen ein vom Gläubiger angebotenes Fahrrad ohne Motor.
  5. 95 III 81
    Relevanz
    13. Entscheid vom 10. Dezember 1969 i.S. Sturzenegger.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Art. 92 Ziff. 3 SchKG). Handelt es sich beim Betrieb, für den die als unpfändbar beanspruchten Geräte benötigt werden, um die Ausübung eines Berufs im Sinne von Art. 92 Ziff. 3 SchKG oder um ein Unternehmen, das den ...
  6. 81 III 11
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    4. Entscheid vom 7. Februar 1955 i.S. Hudec.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen. Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Eine Kleinfilmkamera kann heute in der Schweiz nicht als notwendiges Berufswerkzeug eines frei erwerbenden Ingenieurs gelten. Übt der Schuldner seinen Beruf im Ausland aus, so liegt es ihm ob, ...
  7. 86 III 6
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    4. Auszug aus dem Entscheid vom 20. Januar 1960 i.S. Zumstein.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit einer dem Familienbedarf angepassten klemen Waschmaschine beim Fehlen anderer Vorrichtungen zum Besorgen der Wäsche. Art. 92 Ziff. 1 SchKG. Auswechslung gegen eine vom Gläubiger angebotene nicht maschinelle Waschvorrichtung?
  8. 85 III 23
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    6. Entscheid vom 15. Januar 1959 i.S. B.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit. Gemäss Art. 92 Ziff. 10 SchKG ist auch die Entschädigung für Heilungskosten grundsätzlich unpfändbar (Änderung der Rechtsprechung). Ausnahmen von diesem Grundsatze.
  9. 97 III 52
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    13. Auszug aus dem Entscheid vom 22. Juli 1971 i.S. X.
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Auto). Befand sich der Schuldner im Zeitpunkt der Arrestlegung in gekündigtem Arbeitsverhältnis, so kommt es darauf an, ob er ohne eigenen Wagen konkret die Möglichkeit hatte, in der Nähe seine...
  10. 91 III 57
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    12. Entscheid vom 28. Mai 1965 i.S. Zollinger.
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziffer 5 SchKG. Hat der Schuldner bei einem Arrestvollzug die Unpfändbarkeit einer Forderung geltend gemacht, so hat das Betreibungsamt die Feststellungen, die eine Beurteilung der Unpfändbarkeit ermöglichen, von Amtes wegen zu treffen; und zwar...

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