Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 
 
 
4 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://103-IB-43
  1. 103 Ib 43
    Relevanz
    10. Urteil vom 4. Februar 1977 i.S. Eidgenössische Weinhandelskommission gegen Gebr. Schnell, Kollektivgesellschaft, und Regierungsrat des Kantons Graubünden
    Regeste [D, F, I] Fähigkeitsnachweis als Voraussetzung für die Erteilung einer Weinhandelsbewilligung. BRB vom 12. Mai 1959 über den Handel mit Wein (Art. 4 Abs. 3 lit. b). Der Nachweis kann auch durch andere Ausweise erfolgen als durch ein Abschlusszeugnis eines Monatsk...
  2. 104 Ib 108
    Relevanz
    20. Auszug aus dem Urteil vom 19. Mai 1978 i.S. X. gegen Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
    Regeste [D, F, I] Verordnung über einen Zollzuschlag auf Einfuhren von Rotwein in Flaschen vom 4. Oktober 1976: Bemessung der zuschlagsfreien Menge bei Neuimporteuren. 1. Gesetzmässigkeit der vom Bundesrat getroffenen Ordnung (E. 2). 2. Überprüfungsbefugnis des Bundesger...
  3. 115 IV 225
    Relevanz
    49. Extrait de l'arrêt de la Cour de cassation pénale du 5 septembre 1989 dans la cause D. c. Ministère public du canton du Valais (pourvoi en nullité)
    Regeste [D, F, I] Art. 110 Ziff. 5 und 251 Ziff. 1 StGB; Urkundenfälschung. - Eine Rechnung, die einen Bestandteil der dem Inhaber einer Weinhandelsbewilligung obliegenden Buchführung bildet, ist eine Urkunde (E. 2c ff.). - Es liegt eine Falschbeurkundung vor, wenn eine ...
  4. 117 II 192
    Relevanz 10%
    40. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 9. April 1991 i.S. Münsterkellerei AG gegen Justizdirektion des Kantons Bern (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Firmenänderung; Grundsätze der Firmenwahrheit und Firmenklarheit (Art. 944 Abs. 1, Art. 950 OR, Art. 38 Abs. 1 HRegV). 1. Das firmenrechtliche Wahrheitsgebot beherrscht sowohl die Firmenbezeichnung als auch die Firmenführung (E. 3). 2. In casu verletzt ...

Suchtipp

Um nach einer Wortfolge zu suchen, können Sie die Begriffe in doppelte Anführungszeichen (") setzen.
Beispiel: "Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn"