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216 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://106-IV-56
  1. 106 IV 56
    Relevanz
    19. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 21. Januar 1980 i.S. K. gegen Generalprokurator-Stellvertreter des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 36 Abs. 2 SVG, Art. 1 Abs. 8 VRV. Rechtsvortritt auf Strassenverzweigungen. Nur wenn beim Zusammentreffen von zwei Verkehrswegen der eine im Verhältnis zum andern offensichtlich als völlig untergeordnet und praktisch bedeutungslos erscheint, darf a...
  2. 86 IV 187
    Relevanz
    47. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. Oktober 1960 i.S. Buess gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 27 Abs. 1 MFG. Im Innerortsverkehr kann an der Einmündung eines Fabrikweges in eine Durchgangsstrasse das Vortrittsrecht den Benützern des Fabrikweges zustehen.
  3. 84 IV 32
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 21. März 1958 i.S. Generalprokurator des Kantons Bern gegen Kunz.
    Regeste [D, F, I] Art. 27 Abs. 1 MFG. Der auf einer grossen Durchgangsstrasse verkehrende Motorfahrzeugführer ist auch innerorts bei der Einmündung von Strässchen und Gässchen, die offensichtlich nicht für den durchgehenden Verkehr bestimmt und im Verhältnis zur Durchgan...
  4. 101 IV 414
    Relevanz
    95. Urteil des Kassationshofes vom 2. Dezember 1975 i.S. X. gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 15 Abs. 3 VRV. Ob eine Verzweigung oder nur die Einmündung eines Nebensträsschens ohne Vortrittsrecht vorliegt, beurteilt sich ausser nach Anlage und Grösse auch nach der Verkehrsbedeutung. Dabei kommt es für das massgebende Verkehrsgefälle auf die...
  5. 85 IV 37
    Relevanz
    11. Urteil des Kassationshofes vom 15. Januar 1959 i.S. Holliger gegen Polizeirichteramt Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 27 Abs. 1 MFG. Der innerorts auf einer Hauptverkehrsstrasse Fahrende hat dem aus einer sieben Meter breiten Seitenstrasse einbiegenden Fahrzeug den Rechtsvortritt zu lassen; er darf dessen Sicherheitshalt nicht schlechthin als Verzicht auf das Vort...
  6. 101 IV 321
    Relevanz
    75. Urteil des Kassationshofes vom 5. Dezember 1975 i.S. S. gegen Generalprokurator des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 39 Abs. 1 SVG. Eine beabsichtigte Richtungsänderung ist möglichst frühzeitig bekanntzugeben, doch ist jede Irreführung zu vermeiden.
  7. 112 IV 88
    Relevanz
    28. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 28. August 1986 i.S. K. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 36 Abs. 2 SVG, Art. 1 Abs. 8 Satz 2 VRV. 1. Nicht speziell signalisierte Strässchen, die nur bestimmten Personen offenstehen oder als Sackgassen wenige Häuser bedienen, haben bei der Einmündung in Durchgangsstrassen eine so untergeordnete Bedeutung...
  8. 107 IV 47
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    15. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 13. Februar 1981 i.S. Statthalteramt des Bezirkes Horgen gegen S. (Nichtigkeitsbeschwerde).
    Regeste [D, F, I] Art. 1 Abs. 8 Satz 2 VRV. Verzweigungen oder Einmündungen von Feldwegen usw. Nicht signalisierte Ausnahmen vom Rechtsvortritt müssen auf Fälle beschränkt werden, welche die Beteiligten (auch Ortsunkundige und unter erschwerten Verhältnissen) als solche ...
  9. 90 IV 36
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    9. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 28. Januar 1964 i.S. Müller gegen Polizeirichteramt Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 27 Abs. 1 MFG. Der innerorts auf einer Hauptverkehrsader Fahrende hat dem aus einer sechs Meter breiten Seitenstrasse einbiegenden Fahrzeug den Rechtsvortritt zu lassen; er darf dessen Sicherheitshalt nicht leichthin als Verzicht auf das Vortrittsr...
  10. 92 IV 26
    Relevanz
    8. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 24. März 1966 i.S. Allemann gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn.
    Regeste [D, F, I] Art. 36 Abs. 2 Satz 1 SVG, Art. 1 Abs. 8 VRV; Strassenverzweigungen, Ausnahmen. 1. Einmündungen von Seitensträsschen oder Zufahrtswegen, die im Verhältnis zur Durchgangsstrasse praktisch ohne Verkehrsbedeutung sind, gelten nicht als Verzweigungen und si...

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Beispiel: BGE 129 III 31.