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404 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://117-II-211
  1. 117 II 211
    Relevanz
    44. Auszug ans dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 6. Juni 1991 i.S. X. gegen X. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Abänderung des Scheidungsurteils; Herabsetzung einer Unterhaltsersatzrente (Art. 151 Abs. 1 und Art. 153 Abs. 2 ZGB). Eine Unterhaltsersatzrente im Sinne von Art. 151 Abs. 1 ZGB kann grundsätzlich auch bei einer Verbesserung der wirtschaftlichen Verhält...
  2. 117 II 359
    Relevanz
    66. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 31. Oktober 1991 i.S. J. gegen D. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Herabsetzung einer Unterhaltsersatzrente wegen verbesserter wirtschaftlicher Verhältnisse (Art. 151 Abs. 1 und Art. 153 Abs. 2 ZGB). 1. Die Herabsetzung einer Unterhaltsersatzrente im Sinne von Art. 151 Abs. 1 ZGB wegen verbesserter wirtschaftlicher Ver...
  3. 118 II 229
    Relevanz
    46. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 13. Juli 1992 i.S. C. gegen S. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Herabsetzung einer Unterhaltsersatzrente wegen verbesserter wirtschaftlicher Verhältnisse des Rentenberechtigten (Art. 151 Abs. 1 und Art. 153 Abs. 2 ZGB). 1. Erheblichkeit der im Scheidungszeitpunkt nicht voraussehbaren Verbesserung der wirtschaftliche...
  4. 115 II 309
    Relevanz
    57. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 6. Juli 1989 i.S. X. geborene Y. gegen X. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Abänderung des Scheidungsurteils; Anpassung einer Scheidungsrente nach Massgabe der seit der Scheidung eingetretenen Teuerung (Art. 153 ZGB). 1. Soweit eine Scheidungsrente Unterhalts- oder Unterhaltsersatzcharakter hat, kann sie nachträglich in dem Mas...
  5. 117 II 519
    Relevanz
    95. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. September 1991 i.S. W. gegen W. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Rente der geschiedenen Ehefrau; Art. 151 Abs. 1 ZGB. Bei der Festsetzung einer Entschädigungs- und Unterhaltsersatzrente für die geschiedene Ehefrau ist nach neuem Recht auch zu berücksichtigen, dass die Frau dereinst eine AHV-Rente beziehen wird, sowei...
  6. 114 II 117
    Relevanz
    19. Urteil der II. Zivilabteilung vom 29. März 1988 i.S. X. gegen X. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Rente der geschiedenen Ehefrau; Art. 151 Abs. 1 ZGB. Bei der Festsetzung einer Entschädigungs- und Unterhaltsersatzrente für die geschiedene Ehefrau sind nicht nur Anwartschaften, welche ihr infolge der Scheidung entgangen sind und sich schadensvermehre...
  7. 115 II 6
    Relevanz
    3. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 2. März 1989 i.S. X. gegen X. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 151 Abs. 1 ZGB. Umschreibung der Voraussetzungen für die Zusprechung einer nur zeitlich befristeten bzw. dauernden Rente gemäss Art. 151 Abs. 1 ZGB an den geschiedenen Ehegatten: - Zusammenfassung der Rechtsprechung; - Bedeutung einer unüberwindbar...
  8. 109 II 184
    Relevanz
    42. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 24. Februar 1983 i.S. R. gegen R. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Zeitliche Beschränkung einer Rente nach Art. 151 ZGB. Eine gestützt auf Art. 151 ZGB zugesprochene Rente kann auch dann zeitlich beschränkt werden, wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind und die Lebensverhältnisse der geschiedenen Frau sich dadurch...
  9. 100 II 245
    Relevanz
    36. Urteil der II. Zivilabteilung vom 11. Juli 1974 i.S. Nägeli gegen Büchi
    Regeste [D, F, I] Die Indexierung von Renten für geschiedene Ehegatten nach Art. 152 und Art. 151 Abs. 1 ZGB, soweit sie Ersatz für den verlorenen ehelichen Unterhaltsanspruch darstellen, durch den Richter ist grundsätzlich zulässig (Änderung der Rechtsprechung). Sie dar...
  10. 119 II 12
    Relevanz
    4. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 8. Februar 1993 i.S. C. gegen C. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 152 ZGB und Art. 43 Abs. 2 OR. Sicherstellung einer der geschiedenen Ehefrau gestützt auf Art. 152 ZGB zugesprochenen Rente. Die Rente gemäss Art. 152 ZGB ist nicht schadenersatzrechtlicher Natur wie jene nach Art. 151 Abs. 1 ZGB, sondern als nache...

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