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473 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://80-III-74
  1. 108 III 15
    Relevanz 10%
    7. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 16. April 1982 i.S. Rudin (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 113 SchKG enthält lediglich eine Ordnungsvorschrift, welche auf die Gültigkeit der Pfändung keinen Einfluss hat. Doch dürfen bis zur Zustellung der Pfändungsurkunde keine Betreibungshandlungen vorgenommen werden.
  2. 119 III 22
    Relevanz 10%
    7. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 19. Januar 1993 i.S. Schweizerischer Bankverein (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff. SchKG). 1. In der Pfändungsurkunde ist nichts weiter zu vermerken, als was ein Drittanspruch umfasst. Ein vom Wortlaut einer Abtretung nicht gedeckter Zusatz darf nicht in die Pfändungsurkunde aufgenommen werden (E. 3...
  3. 107 III 78
    Relevanz 10%
    19. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 25. August 1981 i.S. Schweizerische Eidgenossenschaft und Kanton Zürich (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung, Inhalt der Pfändungsurkunde. Es verstösst nicht gegen Bundesrecht, wenn die kantonale Aufsichtsbehörde das Betreibungsamt dazu verhält, bei einer Lohnpfändung in der Pfändungsurkunde den Namen des Arbeitgebers des Schuldners anzugeben.
  4. 86 III 17
    Relevanz 10%
    9. Entscheid vom 1. Februar 1960 i.S. Wilhelm.
    Regeste [D, F, I] Der Vermerk einer Drittansprache, die in Wahrheit nicht erhoben wurde, in der Pfändungsurkunde hat keine Rechtswirkung. Er ist zu streichen, auch wenn sich niemand binnen der Frist des Art. 17 SchKG darüber beschwert hat, und wenn der Gläubiger die ihm ...
  5. 130 III 661
    Relevanz 10%
    86. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Z. gegen W. und Mitb. sowie Obergericht des Kantons Zug (Beschwerde) 7B.148/2004 vom 6. Oktober 2004
    Regeste [D, F, I] Art. 96 Abs. 1 und 281 Abs. 1 SchKG; Frist für den provisorischen Pfändungsanschluss. Ist der Schuldner bei der Pfändung nicht anwesend, beginnt die Teilnahmefrist für die provisorische Anschlusspfändung erst zu laufen, wenn ihm die Pfändungsurkunde zug...
  6. 84 III 33
    Relevanz 10%
    11. Auszug aus dem Entscheid vom 20. Januar 1958 i.S. Eheleute Sch.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit und Widerspruchsverfahren. Art. 92 und 106-109 SchKG. 1. Wo sind Beschwerden wegen unrichtiger Anwendung von Art. 92 SchKG bei Requisitorialpfändung anzubringen? (Erw. 2). 2. Auch bei Sachen, die er als Eigentum eines Dritten bezeichnet h...
  7. 85 III 14
    Relevanz 10%
    4. Entscheid vom 20. Februar 1959 i.S. Näpflin.
    Regeste [D, F, I] Ist die trotz Rechtsvorschlag erfolgte Fortsetzung der Betreibung nur auf rechtzeitige (innert zehn Tagen seit Zustellung der Pfändungsurkunde eingereichte) Beschwerde hin oder von Amtes wegen aufzuheben?
  8. 91 III 81
    Relevanz 10%
    16. Entscheid vom 3. Dezember 1965 i.S. Heiss.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Art. 93 SchKG. 1. Wohnt der Schuldner nicht im Kreis des die Betreibung durchführenden Amtes, so steht es diesem Amte frei, eine Lohnpfändung selber (nach Abklärung der tatsächlichen Verhältnisse auf dem Weg der Rechtshilfe) zu vollziehen ...
  9. 84 III 79
    Relevanz 10%
    21. Entscheid vom 4. Juni 1958 i.S. H..
    Regeste [D, F, I] Die Pfändung dient der Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners. In dessen Gewahrsam befindliche Sachen sind daher nicht zu pfänden, wenn sie zweifellos nicht ihm gehören, und im Gewahrsam eines Dritten befindliche nur dann, wenn Eigentum des Schuld...
  10. 99 III 52
    Relevanz 10%
    12. Entscheid vom 3. Dezember 1973 i.S. X.
    Regeste [D, F, I] Pfändung eines Anspruchs gegen eine Personalfürsorgestiftung. Pfändbarkeit einer Forderung mit ungewissem Fälligkeitstermin (Erw. 3). Schätzungswert einer solchen Forderung (Erw. 4).

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