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153 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://82-III-26
  1. 103 III 6
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    2. Auszug aus dem Entscheid vom 7. September 1977 i.S. B.
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziff. 5 SchKG. Unpfändbarkeit einer Sammlung von Silbermünzen, die ausser Kurs gesetzt sind, aber bei der Schweizerischen Nationalbank zum vollen Nennwert in gültige Noten und Münzen umgetauscht werden können.
  2. 80 III 137
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    31. Estratto della sentenza 16 novembre 1954 nella causa Gnädinger.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Die Befugnis, vorfrageweise über die Pfiicht der Ehefrau des Schuldners, an den Aufwand des Haushaltes beizutragen, zu entscheiden, steht in der Regel den Betreibungsbehörden und nicht dem Richter zu.
  3. 85 III 41
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    9. Extrait de l'arrêt du 2 avril 1959 dans la cause Rickenbach.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung, Art. 93 SchKG. Der Schuldner kann nicht verlangen, dass man ihm jeden Monat einen bestimmten Betrag als Rücklage zur Abschreibung und spätern Erneuerung seiner Arbeitsgeräte belasse.
  4. 81 III 151
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    42. Arrêt du 4 octobre 1955 dans la cause Meili.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Der Gläubiger hat die ihm bekannten Tatsachen, aus denen er etwas zu seinen Gunsten herleiten will, im kantonalen Verfahren geltend zu machen, sofern ihm dazu Gelegenheit geboten ist. - Art. 93 SchKG, 79 Abs. 1 OG.
  5. 81 II 101
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    19. Urteil der II. Zivilabteilung vom 24. Februar 1955 i.S. Reuteler gegen Frautschi.>
    Regeste [D, F, I] Bäuerliches Erbrecht. Art. 620 ZGB neue Fassung gemäss LEG: Landwirtschaftliches Gewerbe, das... eine ausreichende landwirtschaftliche Existenz bietet . Auslegung dieses neuen Erfordernisses im Unterschied zur Rechtsprechung zum frühern Art. 620. Massge...
  6. 85 III 65
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    15. Entscheid vom 15. Mai 1959 i.S. Kern.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Art. 92 Ziff. 3 SchKG). Die Ehefrau des Schuldners ist nicht legitimiert, die Unpfändbarkeit eines vom Schuldner verwendeten, von ihr selber nicht benötigten Berufswerkzeugs (Automobils) im eigenen Namen geltend zu m...
  7. 105 III 48
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    11. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 6. September 1979 i.S. W. B. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung für Unterhaltsansprüche. Der für Unterhaltsbeiträge betriebene Schuldner, dessen Verdienst den Notbedarf einschliesslich der für den Unterhalt des Gläubigers notwendigen Alimente nicht deckt, muss sich einen Eingriff in sein Existenzminimum...
  8. 87 II 89
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    14. Urteil der II. Zivilabteilung vom 16. März 1961 i.S. Bundi gegen Pensionskasse der Bell A. G.
    Regeste [D, F, I] Personalversicherung. Auslegung der Statuten einer von einem Privatunternehmen in Form einer Genossenschaft errichteten Pensionskasse. Anwendung der Regeln, die für die Auslegung von Verträgen (insbesondere von Versicherungsverträgen) gelten. Hat der we...
  9. 109 III 93
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    26. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 8. September 1983 i.S. S. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug; Art. 271 Abs. 1 Ziff. 5 und Art. 265 Abs. 2 SchKG. Erhebt der Schuldner die Einrede des mangelnden neuen Vermögens, so hat das Betreibungsamt den Arrest desungeachtet zu vollziehen, wenn es nicht in den Notbedarf eingreifen muss.
  10. 92 III 6
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    2. Auszug aus dem Entscheid vom 30. März 1966 i.S. Glauser.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Art. 93 SchKG. Die Pfändung einer Forderung des Schuldners für persönliche Arbeit, die er im Lauf der letzten Jahre geleistet hat, untersteht dem Art. 93 SchKG. Eine solche Forderung ist nur insoweit unpfändbar, als der Schuldner wegen sei...

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