Regeste
- Leistungspflicht der Invalidenversicherung bei der Behandlung sekundärer Gebrechen bzw. bei einem Behandlungskomplex. Übersicht über die Rechtsprechung (Erw. 5).
- Vollumfängliche Leistungspflicht der Invalidenversicherung bejaht in einem Fall, in welchem
-- mit einem einzigen operativen Eingriff gleichzeitig ein Geburtsgebrechen und ein anderes, grundsätzlich in den Bereich der Krankenversicherung gehörendes Gebrechen angegangen wird (Geburtsgebrechen Ziff. 355 und Leistenhernie);
-- die Behebung weder des einen noch des andern Gebrechens im Vordergrund steht;
-- der Eingriff für beide Gebrechen medizinisch indiziert ist;
-- durch die gleichzeitige Behebung beider Gebrechen keine Mehrkosten entstehen (Erw. 6 und 7).