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107 V 89
19. Urteil vom 27. März 1981 i.S. Elsener gegen Eidgenössische Ausgleichskasse und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
Regeste
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D,
F,
I]
Art. 21 und 21bis Abs. 1 IVG, Ziff. 9.02 und 10 HVI Anhang. - Erfüllt das von einem Versicherten selber angeschaffte Hilfsmittel auch die Funktion eines ihm an sich zustehenden Hilfsmittels, so steht einer Gewährung von Amortisationsbeiträgen auf der Ba...
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104 V 84
18. Auszug aus dem Urteil vom 16. Mai 1978 i.S. Menzi gegen Ausgleichskasse SPIDA und Versicherungsgericht des Kantons Basel-Landschaft
Regeste
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D,
F,
I]
Vergütung der Kosten der Ersatzbatterien von Elektrofahrstühlen (Art. 14 IVV und Art. 7 Abs. 2 und 3 HV vom 29. November 1976). Die Regelung in der Wegleitung zur HV, wonach Elektrofahrstuhlbatterien anders behandelt werden als Autobatterien, verstösst ...
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111 V 209
41. Urteil vom 20. August 1985 i.S. Zimmermann gegen Ausgleichskasse des Kantons Schaffhausen und Obergericht des Kantons Schaffhausen
Regeste
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D,
F,
I]
Art. 21 Abs. 1 IVG, Ziff. 13.05* und 13.06* HVI Anhang. - Es ist nicht gesetzwidrig, dass die Hilfsmittelliste (in der ab 1. Januar 1983 geltenden Fassung) die Gewährung von Beiträgen an Hebebühnen, Treppenlifts, Rampen und das Verbreitern der Eingangst...
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113 V 267
44. Auszug aus dem Urteil vom 14. Dezember 1987 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen N. und Versicherungsgericht des Kantons Basel-Landschaft
Regeste
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D,
F,
I]
Art. 21 und 21bis IVG, Art. 7 und 8 HVI: Vergütung von Reparaturkosten. - Die verschiedenen Abgabe- bzw. Leistungsformen bei Hilfsmitteln sind einander grundsätzlich gleichgestellt. - Bei vom Versicherten selber angeschafften Hilfsmitteln sind Reparatur...
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113 V 22
5. Urteil vom 25. Februar 1987 i.S. H. gegen Ausgleichskasse des Kantons Bern und Versicherungsgericht des Kantons Bern
Regeste
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D,
F,
I]
Art. 21 und 21bis IVG: Hilfsmittel und Ersatzleistungen. Abgabe von Automobilen und Zusprechung von Amortisationsbeiträgen; Voraussetzungen und Formen der Leistungen (Erw. 2). Art. 8 und 41 IVG: Revision von Eingliederungsleistungen. Sinngemässe Anwendu...
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133 V 257
34. Auszug aus dem Urteil der I. sozialrechtlichen Abteilung i.S. IV-Stelle Bern gegen P. sowie Verwaltungsgericht des Kantons Bern (Verwaltungsgerichtsbeschwerde) I 136/06 vom 21. März 2007
Regeste
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D,
F,
I]
Art. 21 Abs. 1 und 2 IVG; Art. 2 HVI; Ziff. 9 HVI-Anhang: Rollstühle. Einer versicherten Person sind - je nach ihren persönlichen Bedürfnissen, welche im Einzelfall abzuklären sind - ausnahmsweise mehr als zwei Rollstühle zur Verfügung zu stellen (E. 6).
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131 V 107
16. Urteil i.S. D. gegen Ausgleichskasse des Kantons Zürich und Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich H 384/00 vom 19. April 2005
Regeste
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D,
F,
I]
Art. 43ter Abs. 1 [in der bis Ende 2002 gültig gewesenen Fassung] und 3 AHVG; Art. 66ter AHVV; Art. 2 Abs. 1 und 2 HVA; Ziff. 9.51 HVA Anhang: Kostenbeitrag an den käuflichen Erwerb eines motorisierten Rollstuhls im Rahmen der Austauschbefugnis. Die Aus...
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100 V 45
12. Auszug aus dem Urteil vom 8. Mai 1974 i.S. Frey gegen Ausgleichskasse des Kantons Bern und Versicherungsgericht des Kantons Bern
Regeste
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D,
F,
I]
Hilfsmittel (Art. 14 Abs. 2 IVV und Art. 6 HV). Dem Insassen eines Invalidenheims schuldet die Invalidenversicherung keine kostspieligen Hilfsmittel, falls solche zur notwendigen Ausrüstung des Heims gehören.
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98 V 48
13. Urteil vom 1. Februar 1972 i.S. Bundesamt fiür Sozialversicherung gegen Pfeiffer und Rekurskommission fiür die Ausgleichskassen des Kantons Basel-Stadt
Regeste
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D,
F,
I]
Art. 21 Abs. 1 und 2 IVG. - Ein Skalator (Treppenlift) ist kein Hilfsmittel im Sinne des Art. 14 Abs. 2 IVV. - Frage offen gelassen, ob der Skalator überhaupt unter die in Art. 14 Abs. 1 IVV aufgezählten Hilfsmittelkategorien subsumiert werden kann.
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99 V 157
49. Urteil vom 27. November 1973 i.S. Messmer gegen Ausgleichskasse Zürcher Arbeitgeber und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
Regeste
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D,
F,
I]
Hilfsmittel gemäss Art. 21 IVG und 14 IVV: Fahrzeug, räumliche Veränderung, Fahrstuhl. Die am Wohnhaus des gehunfähigen Versicherten angebrachte liftähnliche Hebebühne erfüllt keinen dieser Begriffe.