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40 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://117-III-10
  1. 117 III 10
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    5. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 25. April 1991 i.S. Gruen Marketing Corporation (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Zustellung eines Zahlungsbefehls an eine juristische Person oder eine Gesellschaft im Ausland (Art. 65 SchKG). 1. Fehlt es an einer staatsvertraglichen Regelung der Zustellung und erfolgt diese auf diplomatischem oder konsularischem Weg, findet Art. 65 ...
  2. 118 III 10
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    4. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 28. Oktober 1992 i.S. X. Versicherungsgesellschaft (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Zustellung von Betreibungsurkunden (Art. 65 SchKG). Entsprechend der Vorschrift von Art. 65 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG sind an eine Aktiengesellschaft gerichtete Betreibungsurkunden - insbesondere der Zahlungsbefehl - einem Mitglied der Verwaltung oder einem ...
  3. 88 III 12
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    3. Entscheid vom 2. Februar 1962 i.S. Moor.
    Regeste [D, F, I] Widerruf von Verfügungen. Das Betreibungs- oder Konkursamt kann eine von ihm erlassene Verfügung nur während der Beschwerdefrist widerrufen, es wäre denn, sie sei nichtig. Die Zustellung einer Betreibungsurkunde an eine Person, die nicht berechtigt ist,...
  4. 134 III 112
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    20. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. AG gegen Y. GmbH (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_421/2007 vom 13. Dezember 2007
    Regeste [D, F, I] Art. 64 und 65 SchKG; Zustellung von Betreibungsurkunden. Betreibungsurkunden können den in Art. 65 Abs. 1 SchKG als Vertreter genannten Personen unmittelbar auch ausserhalb des Geschäftslokals der betriebenen juristischen Person oder Gesellschaft zuges...
  5. 96 III 4
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    2. Entscheid vom 4. April 1970 i.S. Sch.
    Regeste [D, F, I] Zustellung einer Betreibungsurkunde an eine betriebene Aktiengesellschaft. Art. 65 SchKG. Zunächst muss die Zustellung an ein Mitglied der Verwaltung oder einen Prokuristen versucht werden. Nur wenn ein solcher Vertreter der Gesellschaft in dem Lokal, w...
  6. 125 III 384
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    66. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurs-kammer von 18. Oktober 1999 i.S. O. AG (Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 65 SchKG; Zustellung von Betreibungsurkunden. Betreibungsurkunden können den in Art. 65 Abs. 1 SchKG als Vertreter genannten Personen auch ausserhalb des Geschäftslokals der betriebenen juristischen Person oder Gesellschaft zugestellt werden, ohne ...
  7. 109 III 4
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    2. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 25. Februar 1983 i.S. K. AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 65 und 67 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG: Mangelnde Angabe des Vertreters der zu betreibenden juristischen Person im Betreibungsbegehren. Wenn der Schuldner eine juristische Person ist, hat der Gläubiger den Namen eines berechtigten Vertreters anzugeben, dem...
  8. 119 III 57
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    15. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 23. Juni 1993 i.S. T. AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Zustellung von Betreibungsurkunden (Art. 65 und 66 SchKG). Begründet eine Aktiengesellschaft ihr Domizil bei einer Aktiengesellschaft, so nimmt diese die Stellung eines Bevollmächtigten ein, wie ihn der am Betreibungsort nicht anwesende Schuldner bestim...
  9. 109 III 1
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    1. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 28. März 1983 i.S. X. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Zustellung eines Zahlungsbefehls (Art. 64 Abs. 1 SchKG). Ein Zahlungsbefehl gilt grundsätzlich auch dann als zugestellt, wenn der Hausgenosse des Schuldners, dem der Betreibungsbeamte die Urkunde übergeben will, die Annahme verweigert. (Frage offen gela...
  10. 113 Ia 22
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    4. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 12. Juni 1987 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft und Obergericht des Kantons Solothurn (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] § 178 Abs. 1 StPO-SO; Verwirkung des Appellationsrechts, wenn der Beschuldigte an der dem Gericht zuletzt angegebenen Adresse nicht vorgeladen werden kann. Es ist sachlich nicht vertretbar, aus dem Umstand, dass sich der Beschuldigte zur Zeit nicht an d...

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