Regeste
Art. 42 Abs. 2 OG.
Unter "Expropriationsstreitigkeiten" im Sinne von Art. 42 Abs. 2 OG fallen nicht nur Enteignungsansprüche aus formellen Enteignungsverfahren, sondern. auch Entschädigungsansprüche aus materieller Enteignung (Anderung der Rechtsprechung).