Regeste
Art. 123 Abs. 2 ZGB; Ausschluss der Teilung der Austrittsleistungen aus beruflicher Vorsorge.
Verweigerung der Teilung der Austrittsleistungen auf Grund der wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten nach der Scheidung (E. 6).
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 123 Abs. 2 ZGB