Regeste
Art. 26 Abs. 2 ATSG; Anspruch des Leistungserbringers auf Verzugszins.
Die Verpflichtung der sozialen Krankenversicherung zur Leistung von Verzugszinsen an den Leistungserbringer bedarf in der Regel einer Grundlage im Tarifvertrag (E. 3).