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Regeste
Steuerhinterziehung; ersatzfähiger Schaden;
Art. 175 DBG.
Steuerbussen, welche dem Gebüssten auf Grund seines Verschuldens auferlegt wurden, sind höchstpersönlicher Natur und stellen damit keinen zivilrechtlich ersatzfähigen Schaden dar (E. 2).
Referenzen
Artikel:
Art. 175 DBG