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Regeste
Art. 30 AHVG, 51 Abs. 3 AHVV und 29bis IVV.
Berechnung der Invalidenrente, die einem Versicherten zukommt, der schon früher eine solche Rente bezog, welche aber nach Abschluss eines Revisionsverfahrens aufgehoben worden war.
Referenzen
Artikel:
Art. 30 AHVG