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Regeste

Art. 285 Ziff. 2 Abs. 1 StGB. Aufruhr.
1. Umschreibung des Teilnehmervorsatzes.
2. Sonderstellung für den Parlamentarier hinsichtlich der Teilnahme an der Zusammenrottung nur, wenn er sich als neutraler Beobachter verhält.

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Referenzen

Artikel: Art. 285 Ziff. 2 Abs. 1 StGB