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477 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://136-III-534
  1. 136 III 534
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    78. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. Bank X. und Y. AG gegen Z. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_421/2010 vom 22. Oktober 2010
    Regeste [D, F, I] Abtretung von Rechtsansprüchen nach Art. 260 Abs. 1 SchKG. Über den von mehreren Abtretungsgläubigern eingeklagten Anspruch der Masse kann nur einheitlich entschieden werden (E. 2). Der Vorschlag der Konkursverwaltung an die Gläubiger, auf die Geltendma...
  2. 86 III 20
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    10. Entscheid vom 22. Januar 1960 i.S. Rohde und Ritter.
    Regeste [D, F, I] Konkursverfahren. Art. 63 KV: Pro-memoria-Vormerkung prozesshängiger Forderungen im Kollokationsplan; Aufsichtsbeschwerde wegen Missachtung dieser Vorschrift ist binnen der lotägigen Beschwerdefrist seit Mitteilung der Auflage des Kollokationsplanes zu ...
  3. 88 III 42
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    7. Auszug aus dem Entscheid vom 29. März 1962 i.S. Tenger.
    Regeste [D, F, I] 1. Umfang der Verordnungsbefugnis des Bundesgerichts nach Art. 15 Abs. 2 SchKG. 2. Bildet eine Forderung gegen den Gemeinschuldner den Gegenstand eines bereits vor der Konkurseröffnung hängig gewordenen Rechtsstreites, so ist darüber kein Kollokationsve...
  4. 128 III 291
    Relevanz
    53. Estratto della sentenza della Camera delle esecuzioni e dei fallimenti nella causa O. S.A. contro M. (ricorso) 7B.50/2002 del 21 marzo 2002
    Regeste [D, F, I] Art. 260 Abs. 1 SchKG und Art. 63 Abs. 1 KOV; Gläubigereigenschaft. Ein Gläubiger, dessen Forderung - da im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits Gegenstand eines Prozesses - lediglich pro memoria im Kollokationsplan vorgemerkt ist, kann nach Art. 260 ...
  5. 109 III 27
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    8. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 4. Februar 1983 i.S. Schmid und Mitbeteiligte (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 260 SchKG: Verzicht des Abtretungsgläubigers auf die Konkursforderung. Das Prozessführungsrecht gemäss Art. 260 SchKG ist ein Nebenrecht der Konkursforderung, das im Sinne des Art. 170 OR dem Schicksal dieser Forderung folgt. Mit dem Untergang der ...
  6. 137 III 374
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    55. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. AG in Liquidation gegen Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Glarus (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_806/2010 vom 11. Juli 2011
    Regeste [D, F, I] Abtretung im schweizerischen Partikularkonkurs an die ausländische Konkursverwaltung (Art. 260 SchKG analog). Gibt es im Partikularkonkurs keine kollozierten Gläubiger, kann eine inventarisierte Forderung der ausländischen Konkursverwaltung im Sinn von ...
  7. 105 III 135
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    28. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 5. April 1979 i.S. Abtretungsgläubiger der Konkursmasse D. gegen F. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Abtretung nach Art. 260 SchKG. Der Abtretungsgläubiger ist gestützt auf die Abtretung berechtigt, aber nicht verpflichtet, anstelle der Masse in einen bereits hängigen Prozess des Gemeinschuldners einzutreten. Dem Bundesrecht ist aber nur zu entnehmen, ...
  8. 113 II 277
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    51. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 15. September 1987 i.S. L. gegen E. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Verantwortlichkeitsklage gegen die Mitglieder der Verwaltung einer Gesellschaft. Wirkung der Abtretung bestrittener Ansprüche durch die Konkursmasse. Der Abtretungsgläubiger kann gestützt auf die Abtretung gemäss Art. 260 SchKG den unmittelbaren Schaden...
  9. 86 III 154
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    34. Urteil der H. Zivilabteilung vom 8. Dezember 1960 i.S. Oftinger gegen Welti.
    Regeste [D, F, I] Gründerhaftung bei der Aktiengesellschaft. Geltendmachung des durch Schädigung der Gesellschaft den Aktionären und Gesellschaftsgläubigern verursachten mittelbaren Schadens. Art. 756 Abs. 2 OR, 260 SchKG. 1. Parteibezeichnung bei Abtretung von Ansprüche...
  10. 149 III 422
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    51. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. AG und Mitb. gegen C. S.A. (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_465/2022 / 4A_467/2022 vom 30. Mai 2023
    Regeste [D, F, I] Art. 260 SchKG; bedingte Abtretung. Prozessführungsbefugnis des Abtretungsgläubigers bei einer bedingten Abtretung (E. 3).

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