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130 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://85-II-221
  1. 87 II 1
    Relevanz 10%
    1. Auszug aus dem Urteil vom 9. Februar 1961 i.S. Eheleute K.
    Regeste [D, F, I] Ehescheidung. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Ehegatte, der die Ehe gebrochen hat, die Scheidung wegen tiefer Zerrüttung im Sinne von Art. 142 ZGB durchsetzen?
  2. 133 V 147
    Relevanz 10%
    21. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour de droit social dans la cause A. contre Caisse de Retraite X., B. et La Bâloise Compagnie d'Assurances ainsi que Tribunal des assurances sociales de la République et canton de Genève (recours de droit administratif)...
    Regeste [D, F, I] Art. 122 und 142 ZGB; Art. 22 und 25a FZG; Zuständigkeiten des Scheidungsgerichts und des Sozialversicherungsgerichts hinsichtlich der Teilung der Austrittsleistung bei Scheidung. Die Zuständigkeit des Scheidungsgerichts für die Beurteilung des Anspruch...
  3. 98 II 337
    Relevanz 10%
    49. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 29. November 1972 i.S. Eheleute X.
    Regeste [D, F, I] Ehescheidung wegen tiefer Zerrüttung (Art. 142 ZGB). Voraussetzungen, unter denen die Medikamenten- und Alkoholsucht eines Ehegatten den andern zur Scheidungsklage berechtigt.
  4. 81 II 481
    Relevanz 10%
    75. Urteil der II. Zivilabteilung vom 24. November 1955 i. S. Eheleute Gallati.
    Regeste [D, F, I] Ehescheidung. 1. Der Ehegatte, dessen Schuld die Zerrüttung zwar vorwiegend, aber doch nicht ausschliesslich verursacht hat, ist gemäss Art. 147 /48 ZGB nach Ablauf der Trennung, sofern keine Wiedervereinigung erfolgt ist, auch dann zur Klage auf Scheid...
  5. 106 II 117
    Relevanz 10%
    22. Urteil der II. Zivilabteilung vom 19. Juni 1980 i.S. R. gegen R. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Scheidungsprozess, Berufung ans Bundesgericht. Die Berufung, mit der einzig bezweckt wird, einem Scheidungsurteil einen anderen Scheidungsgrund zugrundezulegen, ist nicht zulässig. Das gilt auch für den Scheidungsgrund des Ehebruchs (Änderung der Rechts...
  6. 85 II 293
    Relevanz 10%
    47. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour civile du 22 octobre 1959 dans la cause B. contre B.
    Regeste [D, F, I] Ehescheidung. Art. 142 ZGB. Inwiefern fallen als Grund zur Scheidung der Ehe auch Tatsachen in Betracht, die sich vor der Trauung ereignet haben, jedoch erst später, namentlich durch Geständnis eines Ehegatten, bekannt geworden sind?
  7. 87 II 277
    Relevanz 10%
    39. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 30. November 1961 i.S. Eheleute Sch.
    Regeste [D, F, I] Ehescheidung wegen tiefer Zerrüttung (Art. 142 ZGB). Ehezwist infolge ungünstiger Charaktereigenschaften. Pflichten der Ehegatten. Die Annahme, dass dem klagenden Ehegatten die Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft zuzumuten sei, lässt sich nicht damit...
  8. 84 II 466
    Relevanz 10%
    63. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 26. September 1958 i.S. Sch. gegen Sch.
    Regeste [D, F, I] Weiterziehung eines Scheidungsurteils. Wird das Urteil in irgendeiner Hinsicht im Scheidungspunkte selbst angefochten (hier: wegen der in erster Instanz abgewiesenen Scheidungswiderklage), so unterliegt die..Scheidungsfrage kraft Bundesrechts in vollem ...
  9. 109 II 280
    Relevanz 10%
    60. Arrêt de la IIe Cour civile du 15 septembre 1983 dans la cause C. contre dame C. (recours en réforme)
    Regeste [D, F, I] Art. 7h NAG; Scheidung italienischer Ehegatten. 1. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts hinsichtlich des ausländischen Rechtes, auf welches Art. 7h NAG Bezug nimmt (Wiederholung der Rechtsprechung; E. 1). 2. Ist die Praxis einer kantonalen Rechtsmitt...
  10. 130 V 111
    Relevanz 10%
    18. Auszug aus dem Urteil i.S. H. gegen S. (B 102/02) und Bundesamt für Sozialversicherung gegen S. (B 108/02) und Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich B 102/02 + B 108/02 vom 6. Januar 2004
    Regeste [D, F, I] Art. 122 und 142 ZGB; Art. 22 und 25a FZG; Art. 73 BVG: Sachliche Zuständigkeit. Die sachliche Zuständigkeit des Sozialversicherungsgerichts zur Teilung von Austrittsleistungen im Scheidungsfall erstreckt sich auch auf Streitigkeiten mit Freizügigkeitse...

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