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Regeste

Art. 58, 381 StGB.
Ist der Verwertungserlös konfiszierten Gutes oder die Substanz eingezogener, ihres bestimmungsgemässen Gebrauchs entfremdeter Gegenstände dem Eigentümer oder einem Dritten von Bundesrechts wegen herauszugeben?

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Artikel: Art. 58, 381 StGB