Die Erste öffentlich-rechtliche Abteilung

behandelt die Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und die subsidiären Verfassungsbeschwerden, die folgende Rechtsgebiete betreffen:
a. Enteignungen;
b. raumbezogene Materien, namentlich:
   1. Raumplanung und Baurecht,
   2. Umweltschutz, Gewässerschutz, Wald, Natur- und Heimatschutz,
   3. öffentliche Werke,
   4. Meliorationen,
   5. mit Raumplanung verbundene Bauförderung,
   6. Wanderwege;
c. politische Rechte;
d. internationale Rechtshilfe in Strafsachen;
e. Strassenverkehr;
f. Bürgerrecht;
g. -
h. Personal im öffentlichen Dienst.
Sofern die Streitsache keinem anderen Rechtsgebiet zugeordnet werden kann, behandelt die Erste öffentlich-rechtliche Abteilung die Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und subsidiären Verfassungsbeschwerden, die folgende Grundrechte betreffen:
a. Rechtsgleichheit;
b. Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben;
c. Recht auf Leben und persönliche Freiheit;
d. Schutz der Privatsphäre, Recht auf Ehe und Familie, Meinungs- und Informationsfreiheit, Medienfreiheit;
e. Kunstfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit;
f. die Eigentumsgarantie;
g. Allgemeine Verfahrensgarantien, Rechtsweggarantie, gerichtliche Verfahren, Freiheitsentzug.
Sie behandelt auf Klage Kompetenzkonflikte zwischen Bundesbehörden und kantonalen Behörden sowie die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen.