Die Rekurskommission

Die Rekurskommission besteht aus drei ordentlichen Richtern oder Richterinnen. Den Vorsitz führt der Richter oder die Richterin mit dem höchsten Amtsalter.
Die Rekurskommission beurteilt Streitigkeiten nach folgenden Bestimmungen:
a. Artikel 10 Absatz 2 zweiter Satz des Reglements vom 31. März 2006 über die Verwaltungsgebühren des Bundesgerichts; sie beurteilt auch Streitigkeiten betreffend andere Verfügungen des Generalsekretariats über den Kosteneinzug;
b. Artikel 28 BGG und Artikel 64 dieses Reglements betreffend das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung;
c. Artikel 16 der Verordnung des Bundesgerichts vom 27. September 1997 zum Archivierungsgesetz;
d. Artikel 15 der Richtlinien vom 6. November 2006 betreffend die Gerichtsberichterstattung am Bundesgericht.