II. Die ersten dreissig Jahre: 1917-1947
Die Anzahl der dem neuen Gericht unterbreiteten Fälle überstieg sogleich sämtliche Prognosen, sodass die Bundesversammlung bereits im Frühjahr 1920 die Zahl der hauptamtlichen Richter von zwei auf fünf erhöhen musste. Diese Zahl blieb in der Folge bis 1969 unverändert, obwohl die Militärversicherung das Gericht zwischen 1939 und 1945 stark in Anspruch nahm.
Im Laufe dieser ersten Periode hat sich die Rechtsprechung auf dem Gebiet der Unfallversicherung gebildet und entwickelt. So hatte das Gericht über derart wichtige Fragen wie den Unfallbegriff, den Beginn und das Ende der Versicherungsdeckung, den Begriff und die Bemessung der Invalidität oder den (natürlichen und adäquaten) Kausalzusammenhang zwischen dem versicherten Ereignis und dem eingetretenen Schaden zu befinden. Viele der vom Gericht zum Urteil erhobenen Lösungen sind später vom Gesetzgeber übernommen und positivrechtlich verankert worden. Das trifft im Übrigen auch auf die Alters- und Hinterlassenen- sowie die Invalidenversicherung zu.