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Regeste
Art. 117 StGB; fahrlässige Tötung.
Adäquater Kausalzusammenhang und Sorgfaltspflichtsverletzung bejaht bei einem Todesfall als Folge von Sexspielen mit aussergewöhnlicher Strangulationstechnik.
Referenzen
Artikel:
Art. 117 StGB