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Regeste
Art. 7 Abs. 1 IVG: Leistungskürzung infolge Grobfahrlässigkeit.
Die wegen Alkohol- und Nikotinmissbrauchs aufgrund rechtskräftiger Verfügungen gekürzten laufenden Invalidenrenten sind aufgrund der Erkenntnis des Urteils G. vom 25. August 1993 (BGE 119 V 171 E. 2-5) anzupassen.
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